Wirtschaftlichkeit

Dank gesunkener Kosten für Material und Installation sowie verbesserter Rahmenbedingungen können heute viele Solaranlagen rentabel gebaut und betrieben werden. Das heisst, der Wert der Solarenergie sowie Einsparungen beim Strombezug bezahlen die Kosten der Anlage zurück.

Eigenverbrauch

Produzierter Solarstrom wird in Echtzeit in den verbundenen Gebäuden (eigen)verbraucht und ersetzt so den Bezug der entsprechenden Strommenge vom Stromversorger zum Tagestarif. Dieser Tarif ist meistens höher als der Tarif für die Einspeisung von Überschussstrom. Je höher der Eigenverbrauch, desto wirtschaftlicher ist daher der Betrieb einer Solaranlage. Der Eigenverbrauch kann mit verschiedenen Massnahmen erhöht werden:

  • Montage der Solarmodule in Ost-West-Ausrichtung. Damit ergibt sich eine ausgeglichene Tagesproduktion und der Eigenverbrauch steigt. Für die Wirtschaftlichkeit ist der positive Effekt höher als der leichte Ertragsverlust im Vergleich zu einer südlich ausgerichteten Anlage.
  • Laden von Elektrofahrzeugen tagsüber mit Solarstrom.
  • Betreiben von Haushaltsgeräte manuell oder automatisch in sonnigen Mittagsstunden.
  • Eine Wärmepumpe kann tagsüber einen Speicher mit Warmwasser heizen, so überschüssigen Solarstrom verbrauchen und ist dafür nachts weniger häufig in Betrieb.
  • Speichern von Solarenergie tagsüber in Batterien. Entsprechend wird weniger ins Netz eingespeist. Abend/Nachts kann die Energie dann im Haus verbraucht und so der Stromkauf verringert werden.

Förderinstrumente und Rahmenbedingungen

Kostendeckende Einspeisevergütung

Die Annahme der Energiestrategie 2050 hat verschiedene Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Fördermassnahmen ausgelöst. Für die Photovoltaik sind insbesondere folgende Verordnungen wichtig:

Einmalvergütung (EIV)

Die EIV ist eine einmalige Beihilfe von max. 30% an die Investitionskosten einer Solaranlage. Die Höhe der EIV wird jährlich angepasst. Neu können nun auch Grossanlagen die EIV erhalten. Die Auszahlung kann nach 3-8 Jahren erwartet werden. Es gibt zwei Varianten: Kleine EIV (KLEIV) und Grosse EIV (GREIV).

 

Kleine EIV

  • Bis 100 kWp Anlagengrösse
  • Anmeldung nach der Installation
  • Wartefrist aktuell ca. 3 Jahre
  • Grössere Anlagen können die Kleine EIV erhalten, wenn sie auf den Anteil über 100 kWp verzichten

Grosse EIV

  • 100 kWp bis 50 MWp Anlagengrösse
  • Anmeldung kann auch vor der Installation erfolgen
  • Wartefrist ca. 8 Jahre

Höhe der EIV für integrierte Anlagen

 

Grundbeitrag: 1'600 CHF


Leistungsbeitrag bei Anlagen unter 30 kWp: 460 CHF


Leistungsbeitrag bei Anlagen über 30 kWp: 340 CHF


 

Höhe EIV = Grundbeitrag + Leistungsbeitrag * Leistung Solaranlage
Beispiel Anlage (10 kWp in Betrieb am 1. April 2018): 1 600 + 460* 10 = 6 200 CHF

Höhe der EIV für angebaute Anlagen

 

Grundbeitrag: 1'400 CHF


Leistungsbeitrag bei Anlagen unter 30 kWp: 400 CHF


Leistungsbeitrag bei Anlagen über 30 kWp: 300 CHF


 

Höhe EIV = Grundbeitrag + Leistungsbeitrag * Leistung Solaranlage
Beispiel Anlage (10 kWp in Betrieb am 1. April 2018): 1 400 + 400* 10 = 5 400 CHF

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Neu können sich mehrere Parteien eines Wohngebäudes, mehrere Parzellen, mehrere Gewerbebetriebe zum Eigenverbrauch zusammenschliessen.

Ausgestaltung

 

  • Die Teilnehmenden gründen einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Die Stromversorger verfügen über Vertragsvorlagen.
  • Die Teilnehmenden schliessen ihre Wohnungen bzw. Grundstücke elektrisch hinter einem einzigen Zähler zusammen. Dieser dient als Zugang zum öffentlichen Stromnetz.
  • Die restlichen Zähler können aufgehoben werden.
  • Fortan erhält der Zusammenschluss nur noch eine Rechnung des Stromversorgers und rechnet den internen Verbrauch eigenständig ab.

Bedingungen

 

  • Eine verantwortliche Person vertritt den Zusammenschluss gegen aussen und bezahlt die Rechnungen des Stromversorgers.
  • Kein öffentlicher Grund (z.B. Strasse) zwischen den Teilnehmern.
  • Keine Benutzung des öffentlichen Stromnetzes zur Übertragung des Solarstroms zwischen den teilnehmenden Parteien.

Vorteile

 

  • Es gibt nur noch einen Messpunkt zum Anschluss der Solaranlage, der Eigenverbrauch steigt.
  • Die aufgehobenen Zähler sparen Kosten.
  • Wenn ein Zusammenschluss einen jährlichen Stromverbrauch von über 100’000 kWh hat, kann er in den freien Markt treten und profitiert von bedeutend tieferen Strompreisen.

Steuervorteile

 

Private Nutzer
Investitionen in Solaranlagen können als Unterhaltskosten steuerlich geltend gemacht werden (Ausnahme Kanton Luzern). Bei einem typischen Grenzsteuersatz können die Käufer Steuern im Umfang von 20%-30% der Anschaffungskosten sparen.

 

Gewerbliche Nutzer
Investitionen in Solaranlagen können linear abgeschrieben werden. Eine typische Abschreibungsdauer beträgt 25 Jahre.

Nachteile

 

  • Administrativer Aufwand für die interne Abrechnung des Stromverbrauchs.
  • Alle Teilnehmenden hinter dem Messpunkt müssen das gleiche Stromprodukt verwenden.